49 Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit als Risiko Nr. 1, Teil 1

Liebe Geldinteressierte,

heute nun der dritte Teil der sogenannten „Biometrischen Risiken“, auf gut deutsch die existenziellen Risiken, die Lebensrisiken.

Weil: Hier geht es um die Absicherung der Arbeitskraft. Deshalb Risiko Nr. 1

Es gibt aufgrund der Bedeutung hierzu mehrere Folgen.

Was ist die entscheidende Kundenfrage?

Ich frage meine Kunden: Wer zahlt Ihre Fixkosten, wenn Sie heute wegen eines Unfalls oder einer Krankheit Ihren Beruf für längere Zeit nicht mehr ausüben können?

Es sind weder Verwandte und auch nicht der Staat.

Pixabay

Was sagt der Staat zu diesem Thema?

Bundesverfassungsgericht zur Einzigartigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung


(BverfG 23.10.2006; 1 BvR 2027/02): „Angesichts des aktuellen Niveaus gesetzlich vorgesehener Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit sind die meisten Berufstätigen darauf angewiesen, privat vorzusorgen, um ihren Lebensstandard zu sichern. Die Alternative, Sozialhilfe zu beziehen oder den Stamm des eigenen Vermögens zu verbrauchen, ist diesem Personenkreis nicht zumutbar.

Wann ist man erwerbsunfähig?

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 2 Stunden nachzugehen.

Fazit:

  • Krankheit, Körperverletzung (Unfall) oder Kräfteverfall
  • ärztlich nachzuweisen
  • dauernd
  • mindestens 3 Stunden
  • versicherte Person

Voraussichtlich dauernd bedeutet, dass nach ärztlicher Beurteilung keine Aussicht auf Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit besteht.

Ist die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung während der Dauer dieser Versicherung 12 Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls , die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 2 Stunden täglich nachzugehen, so gilt dieser Zustand von Beginn an als Erwerbsunfähigkeit, wenn die versicherte Person 12 Monate ununterbrochen pflegebedürftig ist und der Pflegefall mit mindestens 4 Punkten bewertet wurde.

Fazit: War man in den letzten 12 Monaten ein Pflegefall mit mindestens 4 Punkten, dann ist man auch erwerbsunfähig.

Was sind die Folgen einer Erwerbsunfähigkeit?

  1. hat man eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, dann zahlt diese eine Rente
  2. hat man keine Erwerbsunfähigkeitsrente, dann gibt es unter Umständen eine Erwerbsminderungsrente für alle, die nach dem 31.12.1960 geboren sind.

Folge 50 behandelt das Thema Erwerbsausfall und Erwerbsminderungsrente.

Fragen Sie uns – Sie können dabei nur gewinnen…

Herzlichst

Ihr


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