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Der Beitrag 57 Die Absicherung des Pflegerisikos erschien zuerst auf www.assoptimum.de.
]]>nunmehr fehlt nur noch ein existenzielles Risiko, und zwar das Risiko, ein Pflegefall zu werden.
Quelle: Pixabay
Über dieses Thema mit Menschen zu sprechen ist genau so unbeliebt wie die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Jeden kann es treffen und niemand will darüber reden.
Und wenn es eintrifft sagen alle: „Hätte ich nur….“
Ich habe zwei Kunden, beide Anfang 50, Kinder versorgt, Haus bezahlt. Die reisen ständig in der Weltgeschichte rum, sonntags waren sie meistens im Schwarzwald oder im Pfälzer Wald.
Jetzt ist Folgendes passiert: Ein Anruf aus dem Krankenhaus, sein Vater ist die Treppe hinabgestürzt, nichts Lebensbedrohliches, und nun: Pflegestufe 2.
Zunächst haben die ihn zuhause gepflegt, aber die wohnen 30 km weg und als der Vater kürzlich die halbe Nacht auf dem Fußboden lag, gab es nur eine Lösung: Pflegeheim.
Kosten: 3.000,–, die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt 1.279,–……
Und jetzt haben die mir gesagt: „Herr Fuchs, hätten wir nur vor 2 Jahren auf Sie gehört“
Frage an Sie: „Wie haben Sie das innerhalb Ihrer Familie geregelt?“
Wir unterscheiden 2 Wege, einmal den gesetzlichen und den privaten Weg. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Bei der privaten Absicherung unterscheiden wir
Außerdem gibt es noch den „Pflege-Bahr“.
Welcher Weg für Sie eingeschlagen werden sollte, lässt sich pauschal nicht sagen. Dazu bedarf es einer eingehenden Beratung.
Fragen Sie uns – Sie können dabei nur gewinnen…
Herzlichst
Ihr
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]]>Der Beitrag 29 Aus dem Tagebuch eines Pflegedienstleiters erschien zuerst auf www.assoptimum.de.
]]>in Zeiten vor Corona war ich in Frankfurt auf der Krankenversicherungs-Roadshow. Neben den allenthalben mehr oder weniger beliebten Online-Konferenzen finden wieder zunehmend PRÄSENZVERANSTALTUNGEN statt.
Dort referierte unter anderem Herr Michael Wessel, seines Zeichens CDU-Stadtrat in Wuppertal und Inhaber eines Pflegedienstes. Ich habe mir aus seinem Vortrag einige Dinge mitgeschrieben, die ich für interessant genug halte, um sie in diesen Blogbeitrag einfließen zu lassen.
Seinen Worten zufolge ist es ein großer Irrglaube anzunehmen, bei der gesetzlichen Pflegeversicherung handele es sich um eine Vollkaskoversicherung. Genau so irrig wäre die verbreitete Meinung, “die Pflege wird eh bezahlt, wenn was passiert”.
Wunsch = gut, sicher und würdig
Wirklichkeit = satt, sauber und schnell.
Der MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) denkt in Zeitkorridoren, also in Minuten und stuft dementsprechend in die Pflegegrade ein. Der Pflegedienst denkt in 30 Leistungskomplexen. Das heißt konkret, die 45 Minuten können gar nicht in Anspruch genommen werden, sondern nur diese Leistungskomplexe, die den ambulanten Dienstleistern zur Verfügung stehen. Bekommt der Pflegebedürftige jetzt eine Ganzwaschung, die 20 Minuten dauert, dann dürfen hierfür 600,– abgerechnet werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt nur 440,–.
Er hat dann auch erläutert, dass er durchaus bereit ist, einen Kostenvoranschlag im Sinne des Kunden zu machen, der im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung liegt.
Kann man sich vorstellen, Montag, Mittwoch und Freitag am ganzen Körper gewaschen zu werden, am Dienstag, Donnerstag und Samstag nur an einem Teil des Körpers?
Wer zahlt, wenn der Patient….mal gross muss!!!! Außer der Reihe womöglich?
Den Rest überlasse ich der Phantasie meiner hochgeschätzten Leser.
Geeignete Pflegetarife finden Sie bei der ASSOPTIMUM UG
Fragen Sie uns – Sie können dabei nur gewinnen…
Herzlichst
Ihr
Der Beitrag 29 Aus dem Tagebuch eines Pflegedienstleiters erschien zuerst auf www.assoptimum.de.
]]>Der Beitrag Beitrag Nr. 3: Sinnvolle und sinnlose Versicherungen erschien zuerst auf www.assoptimum.de.
]]> Ob man wirklich eine Versicherung dagegen benötigt, um bei einem „Hole in One“ beim Golf die Golffreunde einladen zu müssen oder eine gegen Entführung durch Außerirdische (ja – die gibt es), mag dahingestellt bleiben.
Viele Versicherungen sind hingegen unnötig oder gar doppelt, wie z.B. die Kfz-Insassenversicherung, da etwaige Schäden der Mitfahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall bereits von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Die Zeitschrift „Capital“ nennt neben Elektrogeräte-, Reisegepäck-, Brillen-, Krankenhaustagegeld-, Glasbruchversicherung, auch Private Arbeitslosenversicherung, Ausbildungsversicherung, Fahrradversicherung, Golfversicherung, Handyversicherung, Kfz-Insassenversicherung, Kontoschutzversicherung, Rundum-Sorglos-Reisepaket, Sterbegeldversicherung, Tierkrankenversicherung, Versicherung gegen häusliche Notfälle.
Dennoch bezahlen viele Kunden Geld für solche Versicherungen und das ist Geld, welches Sie sicherlich besser verwenden können.
Unverzichtbar hingegen ist die Absicherung gegen existenzielle Risiken.
Zu den existenziellen Risiken zählen:
Hier helfen wir Ihnen gerne mit unseren Kontakten und unserem Know-How, im unübersichtlichen Versicherungsmarkt die für Sie optimale Lösung zu finden.
Fragen Sie uns – Sie können dabei nur gewinnen…
Beste Grüße
Ihr
Der Beitrag Beitrag Nr. 3: Sinnvolle und sinnlose Versicherungen erschien zuerst auf www.assoptimum.de.
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