Warning: define(): Argument #3 ($case_insensitive) is ignored since declaration of case-insensitive constants is no longer supported in /customers/a/d/9/assoptimum.de/httpd.www/wp-content/themes/bizgrowth/functions.php on line 153 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/a/d/9/assoptimum.de/httpd.www/wp-content/themes/bizgrowth/functions.php:153) in /customers/a/d/9/assoptimum.de/httpd.www/wp-content/plugins/onecom-vcache/vcaching.php on line 614 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/a/d/9/assoptimum.de/httpd.www/wp-content/themes/bizgrowth/functions.php:153) in /customers/a/d/9/assoptimum.de/httpd.www/wp-content/plugins/onecom-vcache/vcaching.php on line 622 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/a/d/9/assoptimum.de/httpd.www/wp-content/themes/bizgrowth/functions.php:153) in /customers/a/d/9/assoptimum.de/httpd.www/wp-includes/feed-rss2.php on line 8 Erwerbsminderung – www.assoptimum.de https://www.assoptimum.de www.assoptimum.de = Alles über Geld einfach erklärt Tue, 08 Dec 2020 16:55:46 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.5.2 https://usercontent.one/wp/www.assoptimum.de/wp-content/uploads/2020/02/Fuchs-150x150.jpg?media=1640688600 Erwerbsminderung – www.assoptimum.de https://www.assoptimum.de 32 32 50 Erwerbsminderung und Erwerbsminderungsrente https://www.assoptimum.de/2020/12/08/50-erwerbsminderung-und-erwerbsminderungsrente/ https://www.assoptimum.de/2020/12/08/50-erwerbsminderung-und-erwerbsminderungsrente/#respond Tue, 08 Dec 2020 16:55:44 +0000 https://www.assoptimum.de/?p=644 Liebe Geldinteressierte, Folge 49 hat die Grundlagen zum Thema Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit zum Inhalt. Heute geht es konkreter um die Erwerbsunfähigkeit und die Erwerbsminderungsrente. Erwerbsunfähigkeit einfach erklärt Quelle: Robert Aschauer http://www.einfach-rente.de Es wird zwischen zwei Arten von Erwerbsunfähigkeit unterschieden, der vollen und der teilweisen Erwerbsminderung. Bei der vollen Erwerbsunfähigkeit ist ein Mensch wegen Krankheit oder Behinderung nicht in […]

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Liebe Geldinteressierte,

Folge 49 hat die Grundlagen zum Thema Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit zum Inhalt.

Heute geht es konkreter um die Erwerbsunfähigkeit und die Erwerbsminderungsrente.

Erwerbsunfähigkeit einfach erklärt

Quelle: Robert Aschauer http://www.einfach-rente.de

Es wird zwischen zwei Arten von Erwerbsunfähigkeit unterschieden, der vollen und der teilweisen Erwerbsminderung.

  • Bei der vollen Erwerbsunfähigkeit ist ein Mensch wegen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
  • Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn die die tägliche Arbeitszeit zwar noch mindestens drei, aber nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich beträgt.

Die Krankheit oder Behinderung kann in beiden Fällen den Körper-, Geistes- oder Seelenzustand betreffen.

Die Erwerbsminderungsrente

Bei einer Erwerbsminderung können die Mitglieder der gesetzlichen Rentenkasse einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, wenn sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Wartezeit, Pflichtbeiträge etc.) erfüllen. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt 50 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Rente bei Erwerbsminderung wird bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze bezahlt, denn ab diesen Zeitpunkt greift die übliche Altersrente.

Sonderrecht für vor 1961 Geborene

Sonderrecht für vor 1961 Geborene: Diese Versicherten erhalten die Erwerbsminderungsrente, sobald sie nicht mehr in der Lage sind ihren Beruf auszuüben. Die Erwerbsminderung bzw. Arbeitsstunden spielen hier keine Rolle.

Befristung der Erwerbsminderungsrente

Quelle: www.einfach-rente.de

Folge 51 wird das Thema Berufsunfähigkeit behandeln.

Fragen Sie uns – Sie können dabei nur gewinnen…

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49 Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit als Risiko Nr. 1, Teil 1 https://www.assoptimum.de/2020/12/02/49-arbeitsunfaehigkeit-erwerbsunfaehigkeit-und-berufsunfaehigkeit-als-risiko-nr-1-teil-1/ https://www.assoptimum.de/2020/12/02/49-arbeitsunfaehigkeit-erwerbsunfaehigkeit-und-berufsunfaehigkeit-als-risiko-nr-1-teil-1/#respond Wed, 02 Dec 2020 08:34:53 +0000 https://www.assoptimum.de/?p=639 Liebe Geldinteressierte, heute nun der dritte Teil der sogenannten „Biometrischen Risiken“, auf gut deutsch die existenziellen Risiken, die Lebensrisiken. Weil: Hier geht es um die Absicherung der Arbeitskraft. Deshalb Risiko Nr. 1 Es gibt aufgrund der Bedeutung hierzu mehrere Folgen. Was ist die entscheidende Kundenfrage? Ich frage meine Kunden: Wer zahlt Ihre Fixkosten, wenn Sie […]

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Liebe Geldinteressierte,

heute nun der dritte Teil der sogenannten „Biometrischen Risiken“, auf gut deutsch die existenziellen Risiken, die Lebensrisiken.

Weil: Hier geht es um die Absicherung der Arbeitskraft. Deshalb Risiko Nr. 1

Es gibt aufgrund der Bedeutung hierzu mehrere Folgen.

Was ist die entscheidende Kundenfrage?

Ich frage meine Kunden: Wer zahlt Ihre Fixkosten, wenn Sie heute wegen eines Unfalls oder einer Krankheit Ihren Beruf für längere Zeit nicht mehr ausüben können?

Es sind weder Verwandte und auch nicht der Staat.

Pixabay

Was sagt der Staat zu diesem Thema?

Bundesverfassungsgericht zur Einzigartigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung


(BverfG 23.10.2006; 1 BvR 2027/02): „Angesichts des aktuellen Niveaus gesetzlich vorgesehener Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit sind die meisten Berufstätigen darauf angewiesen, privat vorzusorgen, um ihren Lebensstandard zu sichern. Die Alternative, Sozialhilfe zu beziehen oder den Stamm des eigenen Vermögens zu verbrauchen, ist diesem Personenkreis nicht zumutbar.

Wann ist man erwerbsunfähig?

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 2 Stunden nachzugehen.

Fazit:

  • Krankheit, Körperverletzung (Unfall) oder Kräfteverfall
  • ärztlich nachzuweisen
  • dauernd
  • mindestens 3 Stunden
  • versicherte Person

Voraussichtlich dauernd bedeutet, dass nach ärztlicher Beurteilung keine Aussicht auf Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit besteht.

Ist die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung während der Dauer dieser Versicherung 12 Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls , die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 2 Stunden täglich nachzugehen, so gilt dieser Zustand von Beginn an als Erwerbsunfähigkeit, wenn die versicherte Person 12 Monate ununterbrochen pflegebedürftig ist und der Pflegefall mit mindestens 4 Punkten bewertet wurde.

Fazit: War man in den letzten 12 Monaten ein Pflegefall mit mindestens 4 Punkten, dann ist man auch erwerbsunfähig.

Was sind die Folgen einer Erwerbsunfähigkeit?

  1. hat man eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, dann zahlt diese eine Rente
  2. hat man keine Erwerbsunfähigkeitsrente, dann gibt es unter Umständen eine Erwerbsminderungsrente für alle, die nach dem 31.12.1960 geboren sind.

Folge 50 behandelt das Thema Erwerbsausfall und Erwerbsminderungsrente.

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Liebe Geldinteressierte,

es ist immer wieder erstaunlich, dass den Menschen das eigene Auto wichtiger ist als die Absicherung ihrer Ausgaben.

Wie ist es sonst zu erklären, dass mehr Menschen einen Autoschutzbrief, eine oftmals nicht notwendige Vollkaskoversicherung und sonstigen Schnickschnack für ihre geliebte Karosse haben als einen Einkommensschutzbrief, der ihre Ausgaben, also den Lebensstandard, absichert.

Krankenschwester führt einen Patienten von seinem Rollstuhl weg
Quelle: Fotolia aus www.fuchs-finanzarchitekten

Was ist ein Einkommensschutzbrief?

In meinen Kundenberatungen stelle ich den Kunden folgende Frage:

Wer zahlt Ihre fixen Ausgaben, wenn Sie heute aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit oder einer sonstigen Widrigkeit für längere Zeit nicht mehr arbeiten können?

Da kommen dann Antworten, die sind schon ziemlich ernüchternd:

  • der Staat
  • die Unfallversicherung
  • die Krankenversicherung
  • der Arbeitgeber
  • sonstige Dritte
  • mir passiert nichts

Stimmt das?

Für einen kurzen Zeitraum mag das wohl sein. Es gibt Lohnfortzahlung, möglichweise einen Einmalbeitrag aus der Unfallversicherung. Und die Ersparnisse reichen auch. Die Frage ist nur?

Was ist bei einer nicht mehr kurzfristigen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit? Wer zahlt dann?

Was ist überhaupt Erwerbsunfähigkeit und was ist Berufsunfähigkeit?

Erwerbsunfähigkeit

Eine Person wird als erwerbsunfähig bzw. voll erwerbsgemindert bezeichnet, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder den Folgen eines Unfalls nicht mehr dazu in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit (nicht nur den gelernten oder langjährig ausgeübten Beruf) aufzunehmen, um damit seinen Lebensunterhalt zu sichern. Der Gesetzgeber unterscheidet streng zwischen voller und teilweiser Erwerbsunfähigkeit. Erst wenn jemand nicht mehr fähig ist, drei Stunden täglich zu arbeiten, wird von voller Erwerbsminderung bzw. tatsächlicher Erwerbsunfähigkeit gesprochen.

Stichwort: IRGENDEINE TÄTIGKEIT

Vor einigen Jahren habe ich für eine Zeitung mit Sitz in Karlsruhe einen Artikel dazu geschrieben:

Tatsache ist, dass die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente bei weniger als 800€ im Monat liegt und die Hürden, so eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen, sehr hoch sind.

Mit 800€ lassen sich Ihre Ausgaben nicht gestalten!!!

Dann müssen Sie sich entweder das Essen oder das Wohnen abgewöhnen.

Berufsunfähigkeit

Der Begriff „berufsunfähig“ bzw. „arbeitsunfähig“ fällt im Allgemeinen, wenn ein Arbeitnehmer oder Selbständiger seinen Beruf aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder Invalidität aufgeben muss. Aus Sicht des privaten Versicherers ist die Antwort auf die Frage: „Wie bin ich bzw. wie werde ich berufsunfähig?“ noch viel enger gefasst: Demnach kann nur ein Arzt eine Berufsunfähigkeit feststellen und bescheinigen. Laut dem Urteil eines Arztes muss der Versicherte entweder nachweislich (ärztliche Atteste) über einen gewissen Zeitraum hinweg mind. zu 50 Prozent arbeitsunfähig gewesen sein oder es muss eine Prognose vorliegen, nach welcher er nach Vergehen eines gewissen Zeitraums definitiv nicht in der Lage sein wird, seinen Beruf mind. zu 50 Prozent auszuüben.

Stichwort: SEINEN BERUF

Hierfür gibt es eine Berufsunfähigkeitsrente. Diese wird frei vereinbart und ist vom Staat und vom Arbeitgeber unabhängig!

Damit können Sie Ihre Ausgaben abdecken, sofern Sie für eine ausreichende BU-Rente gesorgt haben.

Das nennen wir dann einen EINKOMMENSSCHUTZBRIEF!!!

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