Beitrag Nr. 16: Wie sichern Sie Ihre Ausgaben ab?

Liebe Geldinteressierte,

es ist immer wieder erstaunlich, dass den Menschen das eigene Auto wichtiger ist als die Absicherung ihrer Ausgaben.

Wie ist es sonst zu erklären, dass mehr Menschen einen Autoschutzbrief, eine oftmals nicht notwendige Vollkaskoversicherung und sonstigen Schnickschnack für ihre geliebte Karosse haben als einen Einkommensschutzbrief, der ihre Ausgaben, also den Lebensstandard, absichert.

Krankenschwester führt einen Patienten von seinem Rollstuhl weg
Quelle: Fotolia aus www.fuchs-finanzarchitekten

Was ist ein Einkommensschutzbrief?

In meinen Kundenberatungen stelle ich den Kunden folgende Frage:

Wer zahlt Ihre fixen Ausgaben, wenn Sie heute aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit oder einer sonstigen Widrigkeit für längere Zeit nicht mehr arbeiten können?

Da kommen dann Antworten, die sind schon ziemlich ernüchternd:

  • der Staat
  • die Unfallversicherung
  • die Krankenversicherung
  • der Arbeitgeber
  • sonstige Dritte
  • mir passiert nichts

Stimmt das?

Für einen kurzen Zeitraum mag das wohl sein. Es gibt Lohnfortzahlung, möglichweise einen Einmalbeitrag aus der Unfallversicherung. Und die Ersparnisse reichen auch. Die Frage ist nur?

Was ist bei einer nicht mehr kurzfristigen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit? Wer zahlt dann?

Was ist überhaupt Erwerbsunfähigkeit und was ist Berufsunfähigkeit?

Erwerbsunfähigkeit

Eine Person wird als erwerbsunfähig bzw. voll erwerbsgemindert bezeichnet, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder den Folgen eines Unfalls nicht mehr dazu in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit (nicht nur den gelernten oder langjährig ausgeübten Beruf) aufzunehmen, um damit seinen Lebensunterhalt zu sichern. Der Gesetzgeber unterscheidet streng zwischen voller und teilweiser Erwerbsunfähigkeit. Erst wenn jemand nicht mehr fähig ist, drei Stunden täglich zu arbeiten, wird von voller Erwerbsminderung bzw. tatsächlicher Erwerbsunfähigkeit gesprochen.

Stichwort: IRGENDEINE TÄTIGKEIT

Vor einigen Jahren habe ich für eine Zeitung mit Sitz in Karlsruhe einen Artikel dazu geschrieben:

Tatsache ist, dass die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente bei weniger als 800€ im Monat liegt und die Hürden, so eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen, sehr hoch sind.

Mit 800€ lassen sich Ihre Ausgaben nicht gestalten!!!

Dann müssen Sie sich entweder das Essen oder das Wohnen abgewöhnen.

Berufsunfähigkeit

Der Begriff „berufsunfähig“ bzw. „arbeitsunfähig“ fällt im Allgemeinen, wenn ein Arbeitnehmer oder Selbständiger seinen Beruf aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder Invalidität aufgeben muss. Aus Sicht des privaten Versicherers ist die Antwort auf die Frage: „Wie bin ich bzw. wie werde ich berufsunfähig?“ noch viel enger gefasst: Demnach kann nur ein Arzt eine Berufsunfähigkeit feststellen und bescheinigen. Laut dem Urteil eines Arztes muss der Versicherte entweder nachweislich (ärztliche Atteste) über einen gewissen Zeitraum hinweg mind. zu 50 Prozent arbeitsunfähig gewesen sein oder es muss eine Prognose vorliegen, nach welcher er nach Vergehen eines gewissen Zeitraums definitiv nicht in der Lage sein wird, seinen Beruf mind. zu 50 Prozent auszuüben.

Stichwort: SEINEN BERUF

Hierfür gibt es eine Berufsunfähigkeitsrente. Diese wird frei vereinbart und ist vom Staat und vom Arbeitgeber unabhängig!

Damit können Sie Ihre Ausgaben abdecken, sofern Sie für eine ausreichende BU-Rente gesorgt haben.

Das nennen wir dann einen EINKOMMENSSCHUTZBRIEF!!!

Fragen Sie uns – Sie können dabei nur gewinnen…

Herzlichst

Ihr

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