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Der Beitrag 53 Berufsunfähigkeit als Risiko Nr. 1, Teil 4 erschien zuerst auf www.assoptimum.de.
]]>Folge 52 behandelte die Themen:
Heute geht es um die Folgen des Verlustes der Arbeitskraft und um geeignete Vorsorgemaßnahmen.
„Mit meiner Qualifikation ist eine
Berufsunfähigkeit nicht so schlimm.“
Ein weiterer Irrglaube.
Denn: Berufsunfähigkeit bedeutet in der Regel, nichts zu verdienen und auf den Staat angewiesen zu sein.
„Für den Fall der Fälle bin ich bereits
bestens abgesichert.“
Und wieder ein weit verbreiteter Irrglaube. 65% halten die Unfallversicherung für eine geeignete Maßnahme. Völlig daneben.
Denn:
…darüber berichte ich ganz, ganz ausführlich in Teil 5
Fragen Sie uns – Sie können dabei nur gewinnen…
Herzlichst
Ihr
Der Beitrag 53 Berufsunfähigkeit als Risiko Nr. 1, Teil 4 erschien zuerst auf www.assoptimum.de.
]]>Der Beitrag 52 Berufsunfähigkeit als Risiko Nr. 1, Teil 3 erschien zuerst auf www.assoptimum.de.
]]>in Teil 3 geht es ans Eingemachte. Hier lehne ich mich inhaltlich weitestgehend an eine Broschüre der Continentale http://www.continentale.de an.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente – sofern sie überhaupt gezahlt wird – reicht bei Weitem nicht aus, um den bislang erreichten Lebensstandard während einer Berufsunfähigkeit zu halten. Deshalb gilt: Jeder, der von seiner Arbeit lebt, sollte entsprechende Vorsorge treffen.
Neben den klassischen Arbeitnehmern sind oder könnten ebenfalls betroffen sein:
Bei Beamten nennt man das „Dienstunfähigkeit“. Schüler ab 10 Jahren sind bereits gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit versicherbar.
Fazit: Das Risiko der Berufsunfähigkeit kann quasi jeden treffen. Tatsächlich ist jeder Vierte irgendwann betroffen.
Nicht umsonst weisen Verbraucherschützer und Medien immer wieder darauf hin, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung neben der Privathaftpflichtversicherung die wichtigste Absicherung überhaupt ist.
„Ich bin körperlich nicht tätig, da kann
mir doch kaum was passieren.“
Eine weit verbreitete Meinung, leider falsch.
Denn:
Fazit:
Für einen Angestellten mit sitzender Tätigkeit ist die Gefahr, den Beruf wegen einer psychischen Erkrankung nicht mehr ausüben zu können, somit tatsächlich viel höher als wegen eines Rückenleidens oder eines Unfalls.
Teil 4 behandelt die Folgen der Berufsunfähigkeit und nennt geeignete Vorsorgemaßnahmen.
Fragen Sie uns – Sie können dabei nur gewinnen…
Herzlichst
Ihr
Der Beitrag 52 Berufsunfähigkeit als Risiko Nr. 1, Teil 3 erschien zuerst auf www.assoptimum.de.
]]>Der Beitrag 51 Berufsunfähigkeit als Risiko Nr. 1, Teil 2 erschien zuerst auf www.assoptimum.de.
]]>von allen existenziellen Risiken ist das Risiko, seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können, das Gravierendste.
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person
infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden
Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens
6 Monate ihren vor Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt ausgeübten
Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet
war – nicht mehr ausüben kann und außerstande ist, eine andere Tätigkeit
auszuüben, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten
in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Ich empfehle Ihnen den Goldesel, denn nur er allein gibt Ihnen immer so viel Geld, wie Sie brauchen. Der Goldesel entspricht Ihrer Arbeitskraft, und der Wert der Arbeitskraft geht in die Hunderttausende, kann aber auch in die Millionen gehen.
Denn: Wer zahlt Ihre Fixkosten, wenn Sie aufgrund Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall – siehe Definition – nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben.
In den nächsten Folgen werde ich intensiv auf dieses Thema eingehen.
Fragen Sie uns – Sie können dabei nur gewinnen…
Herzlichst
Ihr
Der Beitrag 51 Berufsunfähigkeit als Risiko Nr. 1, Teil 2 erschien zuerst auf www.assoptimum.de.
]]>Der Beitrag 49 Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit als Risiko Nr. 1, Teil 1 erschien zuerst auf www.assoptimum.de.
]]>heute nun der dritte Teil der sogenannten „Biometrischen Risiken“, auf gut deutsch die existenziellen Risiken, die Lebensrisiken.
Weil: Hier geht es um die Absicherung der Arbeitskraft. Deshalb Risiko Nr. 1
Es gibt aufgrund der Bedeutung hierzu mehrere Folgen.
Ich frage meine Kunden: Wer zahlt Ihre Fixkosten, wenn Sie heute wegen eines Unfalls oder einer Krankheit Ihren Beruf für längere Zeit nicht mehr ausüben können?
Es sind weder Verwandte und auch nicht der Staat.
Bundesverfassungsgericht zur Einzigartigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung
(BverfG 23.10.2006; 1 BvR 2027/02): „Angesichts des aktuellen Niveaus gesetzlich vorgesehener Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit sind die meisten Berufstätigen darauf angewiesen, privat vorzusorgen, um ihren Lebensstandard zu sichern. Die Alternative, Sozialhilfe zu beziehen oder den Stamm des eigenen Vermögens zu verbrauchen, ist diesem Personenkreis nicht zumutbar.“
Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 2 Stunden nachzugehen.
Fazit:
Voraussichtlich dauernd bedeutet, dass nach ärztlicher Beurteilung keine Aussicht auf Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit besteht.
Ist die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung während der Dauer dieser Versicherung 12 Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls , die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 2 Stunden täglich nachzugehen, so gilt dieser Zustand von Beginn an als Erwerbsunfähigkeit, wenn die versicherte Person 12 Monate ununterbrochen pflegebedürftig ist und der Pflegefall mit mindestens 4 Punkten bewertet wurde.
Fazit: War man in den letzten 12 Monaten ein Pflegefall mit mindestens 4 Punkten, dann ist man auch erwerbsunfähig.
Folge 50 behandelt das Thema Erwerbsausfall und Erwerbsminderungsrente.
Fragen Sie uns – Sie können dabei nur gewinnen…
Herzlichst
Ihr
Der Beitrag 49 Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit als Risiko Nr. 1, Teil 1 erschien zuerst auf www.assoptimum.de.
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