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Der Beitrag 51 Berufsunfähigkeit als Risiko Nr. 1, Teil 2 erschien zuerst auf www.assoptimum.de.
]]>von allen existenziellen Risiken ist das Risiko, seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können, das Gravierendste.
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person
infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden
Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens
6 Monate ihren vor Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt ausgeübten
Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet
war – nicht mehr ausüben kann und außerstande ist, eine andere Tätigkeit
auszuüben, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten
in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Ich empfehle Ihnen den Goldesel, denn nur er allein gibt Ihnen immer so viel Geld, wie Sie brauchen. Der Goldesel entspricht Ihrer Arbeitskraft, und der Wert der Arbeitskraft geht in die Hunderttausende, kann aber auch in die Millionen gehen.
Denn: Wer zahlt Ihre Fixkosten, wenn Sie aufgrund Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall – siehe Definition – nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben.
In den nächsten Folgen werde ich intensiv auf dieses Thema eingehen.
Fragen Sie uns – Sie können dabei nur gewinnen…
Herzlichst
Ihr
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]]>Der Beitrag Beitrag Nr. 16: Wie sichern Sie Ihre Ausgaben ab? erschien zuerst auf www.assoptimum.de.
]]>es ist immer wieder erstaunlich, dass den Menschen das eigene Auto wichtiger ist als die Absicherung ihrer Ausgaben.
Wie ist es sonst zu erklären, dass mehr Menschen einen Autoschutzbrief, eine oftmals nicht notwendige Vollkaskoversicherung und sonstigen Schnickschnack für ihre geliebte Karosse haben als einen Einkommensschutzbrief, der ihre Ausgaben, also den Lebensstandard, absichert.
In meinen Kundenberatungen stelle ich den Kunden folgende Frage:
Wer zahlt Ihre fixen Ausgaben, wenn Sie heute aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit oder einer sonstigen Widrigkeit für längere Zeit nicht mehr arbeiten können?
Da kommen dann Antworten, die sind schon ziemlich ernüchternd:
Für einen kurzen Zeitraum mag das wohl sein. Es gibt Lohnfortzahlung, möglichweise einen Einmalbeitrag aus der Unfallversicherung. Und die Ersparnisse reichen auch. Die Frage ist nur?
Was ist überhaupt Erwerbsunfähigkeit und was ist Berufsunfähigkeit?
Eine Person wird als erwerbsunfähig bzw. voll erwerbsgemindert bezeichnet, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder den Folgen eines Unfalls nicht mehr dazu in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit (nicht nur den gelernten oder langjährig ausgeübten Beruf) aufzunehmen, um damit seinen Lebensunterhalt zu sichern. Der Gesetzgeber unterscheidet streng zwischen voller und teilweiser Erwerbsunfähigkeit. Erst wenn jemand nicht mehr fähig ist, drei Stunden täglich zu arbeiten, wird von voller Erwerbsminderung bzw. tatsächlicher Erwerbsunfähigkeit gesprochen.
Stichwort: IRGENDEINE TÄTIGKEIT
Vor einigen Jahren habe ich für eine Zeitung mit Sitz in Karlsruhe einen Artikel dazu geschrieben:
Tatsache ist, dass die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente bei weniger als 800€ im Monat liegt und die Hürden, so eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen, sehr hoch sind.
Mit 800€ lassen sich Ihre Ausgaben nicht gestalten!!!
Dann müssen Sie sich entweder das Essen oder das Wohnen abgewöhnen.
Der Begriff „berufsunfähig“ bzw. „arbeitsunfähig“ fällt im Allgemeinen, wenn ein Arbeitnehmer oder Selbständiger seinen Beruf aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder Invalidität aufgeben muss. Aus Sicht des privaten Versicherers ist die Antwort auf die Frage: „Wie bin ich bzw. wie werde ich berufsunfähig?“ noch viel enger gefasst: Demnach kann nur ein Arzt eine Berufsunfähigkeit feststellen und bescheinigen. Laut dem Urteil eines Arztes muss der Versicherte entweder nachweislich (ärztliche Atteste) über einen gewissen Zeitraum hinweg mind. zu 50 Prozent arbeitsunfähig gewesen sein oder es muss eine Prognose vorliegen, nach welcher er nach Vergehen eines gewissen Zeitraums definitiv nicht in der Lage sein wird, seinen Beruf mind. zu 50 Prozent auszuüben.
Stichwort: SEINEN BERUF
Hierfür gibt es eine Berufsunfähigkeitsrente. Diese wird frei vereinbart und ist vom Staat und vom Arbeitgeber unabhängig!
Damit können Sie Ihre Ausgaben abdecken, sofern Sie für eine ausreichende BU-Rente gesorgt haben.
Das nennen wir dann einen EINKOMMENSSCHUTZBRIEF!!!
Fragen Sie uns – Sie können dabei nur gewinnen…
Herzlichst
Ihr
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