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]]>dieser Artikel folgt mit freundlicher Genehmigung der Seite http://www.deshalb-versichern.de
Jedes Jahr gibt es rund 4.000 Grillunfälle. Und wenn was passiert, stellt sich die Frage: Wer den Schaden übernimmt. Schäden sind mannigfaltig, einerseits kann man sich selbst verletzen (verbrennen). Andererseits kann man einen Dritten verletzen. Und schließlich kann es Sachschäden geben. Die können in die Millionen gehen.
Am beliebtesten ist der Holzkohlengrill, obwohl Elektro- und Gasgrills weniger unfallträchtig sind. Für besondere Gefahren sorgen Brandbeschleuniger wie Brennspiritus. Wer fahrlässig eine fremde Person verletzt, haftet mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen. Hier ist eine private Haftpflichtversicherung hilfreich. Problem: Oft ist der Verursacher nicht zu ermitteln, gerade dann, wenn mehrere sich um den Grill versammelt haben. Hat der Geschädigte selbst den Brand verursacht, hilft unter Umständen die Unfallversicherung, evtl. auch die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die eigene private Haftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung.
Brandschäden, die an Möbeln oder Kleidern entstanden sind, werden in aller Regel über die Hausratversicherung abgedeckt. Sie entschädigt zum Neuwert. Auch wenn man den Schaden selbst verursacht hat. Im Rahmen einer Außenversicherung werden Sachschäden auch dann übernommen, wenn außerhalb des eigenen Grundstücks gegrillt wird. Es muss ja nicht immer gleich der Wald abbrennen. Deshalb rät die Feuerwehr…
Fragen Sie uns – Sie können dabei nur gewinnen…
Herzlichst
Ihr
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