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Der Beitrag 53 Berufsunfähigkeit als Risiko Nr. 1, Teil 4 erschien zuerst auf www.assoptimum.de.
]]>Folge 52 behandelte die Themen:
Heute geht es um die Folgen des Verlustes der Arbeitskraft und um geeignete Vorsorgemaßnahmen.
„Mit meiner Qualifikation ist eine
Berufsunfähigkeit nicht so schlimm.“
Ein weiterer Irrglaube.
Denn: Berufsunfähigkeit bedeutet in der Regel, nichts zu verdienen und auf den Staat angewiesen zu sein.
„Für den Fall der Fälle bin ich bereits
bestens abgesichert.“
Und wieder ein weit verbreiteter Irrglaube. 65% halten die Unfallversicherung für eine geeignete Maßnahme. Völlig daneben.
Denn:
…darüber berichte ich ganz, ganz ausführlich in Teil 5
Fragen Sie uns – Sie können dabei nur gewinnen…
Herzlichst
Ihr
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]]>Der Beitrag 50 Erwerbsminderung und Erwerbsminderungsrente erschien zuerst auf www.assoptimum.de.
]]>Folge 49 hat die Grundlagen zum Thema Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit zum Inhalt.
Heute geht es konkreter um die Erwerbsunfähigkeit und die Erwerbsminderungsrente.
Quelle: Robert Aschauer http://www.einfach-rente.de
Es wird zwischen zwei Arten von Erwerbsunfähigkeit unterschieden, der vollen und der teilweisen Erwerbsminderung.
Die Krankheit oder Behinderung kann in beiden Fällen den Körper-, Geistes- oder Seelenzustand betreffen.
Bei einer Erwerbsminderung können die Mitglieder der gesetzlichen Rentenkasse einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, wenn sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Wartezeit, Pflichtbeiträge etc.) erfüllen. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt 50 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Rente bei Erwerbsminderung wird bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze bezahlt, denn ab diesen Zeitpunkt greift die übliche Altersrente.
Sonderrecht für vor 1961 Geborene: Diese Versicherten erhalten die Erwerbsminderungsrente, sobald sie nicht mehr in der Lage sind ihren Beruf auszuüben. Die Erwerbsminderung bzw. Arbeitsstunden spielen hier keine Rolle.
Folge 51 wird das Thema Berufsunfähigkeit behandeln.
Fragen Sie uns – Sie können dabei nur gewinnen…
Herzlichst
Ihr
Der Beitrag 50 Erwerbsminderung und Erwerbsminderungsrente erschien zuerst auf www.assoptimum.de.
]]>Der Beitrag 21 Sieben Fehleinschätzungen und ein Bandscheibenvorfall erschien zuerst auf www.assoptimum.de.
]]>Pfingstsamstag habe ich dieses Video gedreht. Es geht hier im wesentlichen um:
Was muss ich wirklich absichern und was nicht?
Die grundlegende Frage sollte man sich vor dem Abschluss einer Versicherung immer stellen:
Was kann im schlimmsten Fall passieren?
Kann ich diesen Schaden aus eigener Tasche zahlen?
Wird es meine Existenz bedrohen?
In diesem Video erkläre ich, weshalb es Sinn macht, seine Arbeitskraft abzusichern. Zwei Bescheide von Landesversicherungsanstalten öffnen Ihnen die Augen!!!
http://youtube.com/watch?v=rJ_DUcK5Fb4&t=1s
HEUTE möchte ich Ihnen 7 Fehleinschätzungen nennen, die im worst-case Ihre Existenz gefährden.
Hintergrund ist eine Studie des Meinungsforschungsinstitutes
https://de.wikipedia.org/wiki/TNS_Infratests und der Continentalen. https://www.continentale.de
Das ist der fatalste Irrtum überhaupt. Rund 75% wiegt sich in Sicherheit. Sie vertrauen auf ihre Unfall- oder Lebensversicherung. Oder noch schlimmer: Auf ihre Erwerbsminderungsrente oder grundsätzlich auf staatliche Unterstützung.
Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg
Wer seinen Job nicht mehr ausüben kann, ist schnell in seiner Existenz bedroht
Mehr als die Hälfte gibt sein Geld lieber für was anderes aus. Die Frage lautet: Was ist meine Arbeitskraft wert?
Kleines Rechenbeispiel: 30 Jahre alt, 2.000,– netto, Restarbeitszeit 37 Jahre
Ohne Inflation, ohne Gehaltssteigerung. 24.000 mal 37 Jahre macht 888.000€
Fürs Auto würde man hier locker 1.000€ im Jahr bezahlen…und für den eigenen Körper nicht???
Niemand ist gerne krank arbeitsunfähig. Dabei scheidet jeder 4. im Laufe des Berufslebens vorzeitig aus seinem Beruf aus. Weil der Körper oder die Seele nicht mehr kann. Nur selten – ca. 10% – unfallbedingt.
Ein weiterer Irrglaube. Normalerweise zahlen Versicherungen, vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer hat bei der Antragstellung nicht geschummelt und die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet.
Siehe Punkt Nr. 1.
Für alle ab 1961 Geborenen gibt es keinen gesetzlichen Schutz mehr. Und das Thema Erwerbsminderungsrente wird inm Video hinreichend behandelt.
Tatsache: Je älter und je kränker, desto schwieriger und desto teurer.
Deshalb gilt: Zu jung…gibts nicht
Fragen Sie uns – Sie können dabei nur gewinnen…
Herzlichst
Ihr
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