Warning: define(): Argument #3 ($case_insensitive) is ignored since declaration of case-insensitive constants is no longer supported in /customers/a/d/9/assoptimum.de/httpd.www/wp-content/themes/bizgrowth/functions.php on line 153 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/a/d/9/assoptimum.de/httpd.www/wp-content/themes/bizgrowth/functions.php:153) in /customers/a/d/9/assoptimum.de/httpd.www/wp-content/plugins/onecom-vcache/vcaching.php on line 614 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/a/d/9/assoptimum.de/httpd.www/wp-content/themes/bizgrowth/functions.php:153) in /customers/a/d/9/assoptimum.de/httpd.www/wp-content/plugins/onecom-vcache/vcaching.php on line 622 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /customers/a/d/9/assoptimum.de/httpd.www/wp-content/themes/bizgrowth/functions.php:153) in /customers/a/d/9/assoptimum.de/httpd.www/wp-includes/feed-rss2.php on line 8 Altersvorsorge – www.assoptimum.de https://www.assoptimum.de www.assoptimum.de = Alles über Geld einfach erklärt Wed, 05 May 2021 08:58:10 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.5.2 https://usercontent.one/wp/www.assoptimum.de/wp-content/uploads/2020/02/Fuchs-150x150.jpg?media=1640688600 Altersvorsorge – www.assoptimum.de https://www.assoptimum.de 32 32 72 Die Fondsrente, Teil 2 https://www.assoptimum.de/2021/05/05/72-die-fondsrente-teil-2/ https://www.assoptimum.de/2021/05/05/72-die-fondsrente-teil-2/#respond Wed, 05 May 2021 08:58:07 +0000 https://www.assoptimum.de/?p=783 Liebe Geldinteressierte, in Teil 1 habe ich Ihnen die Grundlagen der fondsgebundenen Rentenversicherung vorgestellt. https://www.assoptimum.de/2021/04/28/71-eine-moeglichkeit-fuer-spaeter-vorzusorgen-teil-1/ Heute -in Teil 2- gebe ich Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Fondsrente. Wie erwähnt, es geht um das Produkt HDI CleverInvest. Die Funktionsweise habe icb bereits in Teil 1 erklärt. Welche Vorteile bietet eine fondsgebundene Rentenversicherung […]

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Liebe Geldinteressierte,

in Teil 1 habe ich Ihnen die Grundlagen der fondsgebundenen Rentenversicherung vorgestellt. https://www.assoptimum.de/2021/04/28/71-eine-moeglichkeit-fuer-spaeter-vorzusorgen-teil-1/

Heute -in Teil 2- gebe ich Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Fondsrente. Wie erwähnt, es geht um das Produkt HDI CleverInvest.

Die Funktionsweise habe icb bereits in Teil 1 erklärt.

Welche Vorteile bietet eine fondsgebundene Rentenversicherung für meine Altersvorsorge?

In einer fondsgebundenen Rentenversicherung investieren Sie einen großen Teil Ihrer Vorsorgebeiträge in ertragreiche Anlageformen wie Investmentfonds und Portfolios. Damit nutzen Sie die Chancen der Kapitalmärkte, um sich ein Polster für Ihren Ruhestand aufzubauen und profitieren gleichzeitig von der Sicherheit und den Steuervorteilen einer privaten Altersvorsorge.

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung HDI CleverInvest haben Sie dann im Alter sogar die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente, einer einmaligen Kapitalabfindung oder einer flexiblen Verteilung zwischen Kapitalabfindung und Rentenbezug.

Quelle: HDI

Warum sollte eine Fondsrente flexibel sein?

Da Ihr Leben ständig im Wandel ist, sollte es Ihre fondsgebundene Rentenversicherung auch sein. Beitragserhöhungen, Beitragssenkungen und Prämienpausen sollten möglich sein. Mit Einmalzahlungen, einem flexiblen Rentenbeginn, Teilentnahmen und einem klugen Entnahmeplan, sollte sich Ihre fondsgebundene Rentenversicherung dynamisch Ihrem Leben anpassen.

Mit der fondsgebundenen Rentenversicherung HDI CleverInvest müssen Sie sich nicht bis zum Ruhestand festlegen. HDI CleverInvest bietet Ihnen eine maximale Flexibilität und passt sich in jeder Phase Ihrem Leben  an.

Wie kann man sich eine Fondsrente auszahlen lassen?

Im Gegensatz zu einer klassischen Altersvorsorge, können Sie bei einer optimalen fondsgebundenen Rentenversicherung zwischen einer klassischen Rente mit Rentengarantiezeit und einer flexiblen Rente wählen. Sie entscheiden, ob Sie früher in Rente gehen oder länger arbeiten wollen. Bietet die Versicherung zusätzlich einen Entnahmeplan können Sie schon vor Ihrem Rentenbeginn einen monatlichen Betrag festlegen, den Sie regelmäßig aus Ihrem Fondsguthaben entnehmen. 

Genau das bietet Ihnen die fondsbasierte Rentenversicherung HDI CleverInvest. Sie bietet Ihnen die Wahl zwischen klassischer und flexibler Rente. Mit Ihrem persönlichen Entnahmeplan legen Sie darüber hinaus fest, ob Sie schon vor Rentenbeginn monatlich über einen Teil Ihrer Beiträge verfügen. So bleiben Sie flexibel und Ihre Fonds arbeiten weiter für Sie.

Welche Steuervorteile bietet eine fondsgebundene Rentenversicherung?

Während der Ansparphase sind alle Erträge steuerfrei. Auch ein Fondswechsel führt nicht zu einer Zwischenbesteuerung. Im klassischen Rentenbezug wird nur ein geringer gesetzlich definierter Ertragsanteil Ihrer Rente mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert – je nach Alter bei Renteneintritt etwa 15 bis 17 Prozent der Rente. 

Beim fondsgebundenen Rentenbezug werden die enthaltenen Erträge nur zu 50 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Das  gleiche gilt bei Kapitalleistungen oder bei Entnahmen. Voraussetzung: Ihre Versicherung besteht seit mindestens 12 Jahren und Sie sind bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt. Damit bietet Ihnen die innovative fondsgebundene Rentenversicherung HDI CleverInvest optimale Steuervorteile während der Ansparphase ebenso wie im Rentenbezug.

Was passiert im Fall der Berufsunfähigkeit mit meiner Altersvorsorge?

Für den Fall einer Berufsunfähigkeit ist es wichtig, dass Ihre private Altersvorsorge nicht nur bestehen bleibt, sondern ihre Beiträge weiter für Sie eingezahlt werden. So sind Sie für Ihren Ruhestand optimal abgesichert. Im Idealfall ohne jede Gesundheitsprüfung und nach einer fairen Wartezeit.

Mit der fondsgebundenen Rentenversicherung HDI CleverInvest GOLD haben Sie Ihre Altersvorsorge auch für den Fall einer Berufsunfähigkeit glänzend abgesichert. HDI zahlt im Fall einer Berufsunfähigkeit Ihren Beitrag für Sie weiter. Wenn Sie möchten, sogar inklusive einer Beitragsdynamik von bis zu 5 Prozent. Den Zusatzschutz erhalten Sie ohne jede Gesundheitsprüfung und bereits nach einer fairen Wartezeit von drei Jahren ab Versicherungsbeginn.

Was passiert im Todesfall mit meinen Beiträgen und meiner Rente?

Im Todesfall während der Ansparphase ist es wichtig, dass Ihre Hinterbliebenen Geld aus den Beiträgen für die Hauptversicherung und dem Guthaben Fondsguthaben erhalten. Im klassischen Rentenbezug sollten Sie eine Rentengarantiezeit vereinbaren können.

Bei der fondsgebundene Rentenversicherung HDI CleverInvest erhalten Ihre Hinterbliebenen im Todesfall während der Ansparphase das Maximum aus den Beiträgen für die Hauptversicherung und dem Fondsguthaben.

Im klassischen Rentenbezug können Sie bei HDI CleverInvest vereinbaren, dass Ihre Hinterbliebenen die Rente beispielsweise für weitere 5 Jahre erhalten. Oder Sie entscheiden sich für den flexiblen Rentenbezug oder den flexiblen fondsgebundenen Rentenbezug. Hier bekommen Ihre Hinterbliebenen das verfügbare Guthaben.

Fragen Sie uns – Sie können dabei nur gewinnen…

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67 Produkte für 15(18)bis 30-Jährige, Teil 2 https://www.assoptimum.de/2021/03/31/67-produkte-fuer-1518bis-30-jaehrige-teil-2/ https://www.assoptimum.de/2021/03/31/67-produkte-fuer-1518bis-30-jaehrige-teil-2/#respond Wed, 31 Mar 2021 09:25:22 +0000 https://www.assoptimum.de/?p=750 Liebe Geldinteressierte, Teil 2 behandelt schwerpunktmäßig 2 Themen: Gesundheit Altersvorsorge Gesundheit Die Gesundheit ist unser höchstes Gut. Gerade in Zeiten der Pandemie, aber auch vorher und danach. Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte wie ein Privatpatient behandelt werden. Gesetzlich Krankenversicherte werden gesetzmäßig ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich im Rahmen des Notwendigen behandelt, privat Versicherte nach den Regeln […]

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Liebe Geldinteressierte,

Teil 2 behandelt schwerpunktmäßig 2 Themen:

  • Gesundheit
  • Altersvorsorge
Quelle: Expertenreport

Gesundheit

Die Gesundheit ist unser höchstes Gut. Gerade in Zeiten der Pandemie, aber auch vorher und danach. Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte wie ein Privatpatient behandelt werden.

Gesetzlich Krankenversicherte werden gesetzmäßig ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich im Rahmen des Notwendigen behandelt, privat Versicherte nach den Regeln der ärztlichen oder zahnärztlichen Kunst.

Mit entsprechenden Zusatzversicherungen, egal ob ambulant, stationär oder zahnärztlich ist der Status des Privvatpatienten möglich.

Ein Beispiel für eine Zahnzusatzversorgung:

Ein 25-jähriger Mann zahlt rund 15€ im Monat. Dafür bekommt er:

  • 90% Zahnbehandlung
  • max. 2mal pro Jahr je 60€ für Zahnprophylaxe
  • 90% Zahnersatz für Regelleistungen
  • 80 bis 90% für Implantte, Onlays und Inlays
  • 80% für Kieferorthopädie sowie
  • eine großzügige Zahnstaffel.

Altersvorsorge

Eine Studie der GfK im Auftrag der Generali Deutschland zeigt Folgendes: 65% der 18- bis 32-Jährigen machen sich Sorgen, als Rentner selbst arm zu sein. Frauen 68%, Männer 62%.

https://www.experten.de/2021/03/01/informationsdefizit-viele-millenials-machen-sich-sorgen-als-rentner-arm-zu-sein/

68% denken, dass die gesetzliche Rente nicht ausreicht

19% finden, das Thema Altersvorosrge ist zu komplex

11% sind der Meinung, dass die private Vorsorge nicht ausreicht

Jeder zweite Jugendliche oder junge Erwachsene gibt an, beim Thema Altersvorsoge ein Informationsdefizit zu haben. Von den 18 bis 21-Jährigen haben mehr als die Hälfte noch nichts in die Altersvorsorge investiert. Selbst bei den 30- bis 32-Jährigen haben 36,5% noch nichts für später zurückgelegt.

Gründe:

  • Geldmangel
  • hat noch Zeit
  • keine Gelegenheit
  • kein „richtiger“ Berater

Die entscheidende Frage ist jetzt: Wie überwinden wir jetzt das Problem, dass auf der einen Seite diese Zielgruppe weiß, dass sie was tun muss und auf der anderen Seite noch nichts oder nichts Richtiges getan hat?

Darüber berichte ich in Folge 68.

Fragen Sie uns – Sie können dabei nur gewinnen…

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59 Änderungen 2021, Teil 2 https://www.assoptimum.de/2021/02/03/59-aenderungen-2021-teil-2/ https://www.assoptimum.de/2021/02/03/59-aenderungen-2021-teil-2/#respond Wed, 03 Feb 2021 08:21:21 +0000 https://www.assoptimum.de/?p=696 Liebe Geldinteressierte, letzte Woche habe ich Ihnen die Änderungen im Bereich der Altersvorsorge genannt. Heute nun – wie versprochen – die Änderungen im Bereich der Krankenversicherung und im Immobilien- und Finanzierungssektor. Bereich Krankenversicherung Krankenversicherung: Steigender Zusatzbeitrag zur GKV Im Rahmen der jährlichen Anpassung steigt das maximale Einkommen, das bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen […]

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Liebe Geldinteressierte,

letzte Woche habe ich Ihnen die Änderungen im Bereich der Altersvorsorge genannt. Heute nun – wie versprochen – die Änderungen im Bereich der Krankenversicherung und im Immobilien- und Finanzierungssektor.

Pixabay

Bereich Krankenversicherung

Krankenversicherung: Steigender Zusatzbeitrag zur GKV

Im Rahmen der jährlichen Anpassung steigt das maximale Einkommen, das bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berücksichtigt wird, von 56.250 Euro auf 58.050 Euro. Wer bereits mehr verdient, ist von der Anhebung voll betroffen – für diese GKV-Versicherten steigt der eigene Beitrag. Auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur GKV wird sich ändern: Dieser steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent.

Grenze für Eintritt in die PKV und Arbeitgeberzuschuss steigen

Weitere Neuerungen gibt es für Wechselwillige: Gesetzlich krankenversicherte Angestellte, die sich fortan privat krankenversichern wollen, müssen im Jahr 2021 ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 64.350 Euro (vorher: 62.550 Euro) verdienen. Für privat Krankenversicherte gilt: Der maximale Arbeitgeberzuschuss steigt durch die Erhöhung der Sozialversicherungswerte von monatlich 367,97 Euro auf 379,74 Euro.

Bereich Immobilie und Finanzierung

Neue Verteilung der Maklerkosten

Wer ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung kauft, muss ab Mitte Dezember nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen. Damit ist es künftig nicht mehr möglich, dass Verkäufer die volle Maklerprovision auf den Käufer abwälzen. Der Immobilienkäufer muss seinen Anteil an der Provision auch erst dann zahlen, wenn der Verkäufer seine eigene Zahlung nachgewiesen hat. Beauftragen beide Vertragsseiten einvernehmlich einen Makler, werden die Kosten für diesen nach dem neuen Gesetzesbeschluss automatisch geteilt, sprich: jeder zahlt die Hälfte. Neu ist auch, dass ein Maklervertrag künftig schriftlich festgehalten werden muss, also beispielsweise per E-Mail.

Verbesserte Wohnungsbauprämie

Zum neuen Jahr gibt es eine verbesserte Wohnungsbauprämie: Die Förderung selbst sowie die Einkommensgrenzen werden ab 2021 deutlich erhöht. Somit profitieren künftig deutlich mehr Menschen von der staatlichen Prämie. Der maximal zulagenbegünstigte Sparbetrag steigt für Alleinstehende von 512 auf 700 Euro pro Jahr, bei Paaren erhöht sich dieser von 1.024 auf 1.400 Euro. Dieser Sparbetrag wird ab dem kommenden Jahr mit einem Zuschuss in Höhe von 10 Prozent gefördert (aktuell: 8,8 Prozent). Auch die Einkommensgrenzen verschieben sich nach oben: Alleinstehende haben dann bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro das Recht auf den Zuschuss, bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 70.000 (aktuell: 25.600 bzw. 51.200 Euro).

Baukindergeld wird verlängert

Die Frist für das Baukindergeld wird um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert. Wer zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung erhalten hat oder der frühestmögliche Baubeginn seines – nach dem jeweiligen Landesbaurecht – nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens in diesen Zeitraum fällt, kann einen Antrag stellen. Bisher war dies nur bis zum 31. Dezember 2020 möglich. Mit dem Baukindergeld fördert der Staat den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern – diese können zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro Baukindergeld je Kind erhalten, wenn sie gewisse Kriterien erfüllen.

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58 Änderungen 2021, Teil 1 https://www.assoptimum.de/2021/01/27/58-aenderungen-2021-teil-1/ https://www.assoptimum.de/2021/01/27/58-aenderungen-2021-teil-1/#respond Wed, 27 Jan 2021 12:10:33 +0000 https://www.assoptimum.de/?p=690 Liebe Geldinteressierte, In 2021 stehen wieder einige Änderungen für Verbraucher an. Diese umspannen die Altersvorsorge, Krankenversicherung und Immobilien. Einen Überblick gibt es hier. Bereich Altersvorsorge (Teil-)Abschaffung des Solidaritätszuschlags Für etwa 90 Prozent der heutigen Zahlenden wird der Solidaritätszuschlag ab Januar 2021 vollständig entfallen. Für weitere rund 6,5 Prozent entfällt er teilweise. Das sorgt insbesondere bei […]

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Liebe Geldinteressierte,

In 2021 stehen wieder einige Änderungen für Verbraucher an. Diese umspannen die Altersvorsorge, Krankenversicherung und Immobilien. Einen Überblick gibt es hier.

Pixabay

Bereich Altersvorsorge

(Teil-)Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Für etwa 90 Prozent der heutigen Zahlenden wird der Solidaritätszuschlag ab Januar 2021 vollständig entfallen. Für weitere rund 6,5 Prozent entfällt er teilweise. Das sorgt insbesondere bei kleineren und mittleren Einkommen für mehr Nettoeinkünfte.

Betriebliche Altersversorgung: Anstieg von Steuerersparnis und Sozialabgabenfreiheit

Im Januar steht wie gewöhnlich eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) an. Diese Grenze ist der maximale Bruttolohnbetrag, der bei der Bestimmung der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge miteinbezogen wird. Für den Teil des Bruttogehalts, der darüber hinausgeht, muss kein Beitrag gezahlt werden.

Nach aktuellem Stand erhöht sich die BBG 2021 auf 85.200/80.400 Euro (West/Ost). Das wirkt sich auch direkt auf die bAV aus. Arbeitnehmer können bis zu 8 Prozent der jeweils aktuellen BBG steuerfrei und 4 Prozent sozialabgabenfrei zur Investition in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfond nutzen. Damit erhöhen sich 2021 der steuerfreie Anteil von 552 auf 568 Euro im Monat und der maximale sozialabgabenfreie Anteil von 276 auf 284 Euro.

Basis-Rente: Höherer Beitrag ansetzbar

Als Sonderausgaben können Basis-Rentenbeiträge gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Ab Januar 2021 erhöht sich der mögliche Betrag dafür auf voraussichtlich 25.787 Euro (beziehungsweise 51.574 Euro bei Verheirateten). Davon sind 92 Prozent ansetzbar – zum Vergleich: im Vorjahr waren es erst 90 Prozent. Das bedeutet faktisch: Von den maximal geförderten Beiträgen von 25.787 Euro können rund 23.724 Euro steuerlich angesetzt werden (Verheiratete: 47.448 Euro bei Beiträgen von 51.574 Euro).

Grundrente für Geringverdiener

Mit der neu eingeführten Grundrente für Geringverdiener soll die Altersrente von Neu- und Bestandsrentnern in Deutschland aufgewertet werden. Die Grundrente erhalten Rentner, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen können – also beispielsweise Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie Zeiten mit Leistungsbezug wegen Krankheit. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Verdienst bezogen auf das gesamte Berufsleben im Durchschnitt zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen hat. Der Zuschlag wird dann individuell berechnet und beträgt im Schnitt 75 Euro brutto im Monat; möglich sind maximal 418 Euro. Zudem findet eine Einkommensprüfung statt. Beantragt werden muss die Grundrente nicht: Sie wird als Bestandteil der gesetzlichen Rente automatisch berechnet und ausgezahlt.

Krankenversicherung und Immobilie nächste Woche.

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