45 Was steht noch in der Renteninformation

Liebe Geldinteressierte,

am 28.10.2020 habe ich Ihnen bereits über Inhalte der Renteninformation berichtet, Folge 44 auf http://www.assoptimum.de

Quelle: pixabay

Was steht sonst noch alles in der Renteninformation?

Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen

…und gesetzliche Änderungen können sich auf Ihre zu erwartende Rente auswirken.

Das bedeutet: Gesetzliche Änderungen sind nicht ausgeschlossen. Darauf hat man normalerweise keinen Einfluss. Unter Änderungen der persönlichen Verhältnisse versteht man z.B. eine weitere rentenversicherungspflichtige Beschäftigung, die zu einer Veränderung der errechneten Rentenbeträge führt.

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

und gegebenenfalls Steuern sind von der Rente zu zahlen.

Alle, die gesetzlich kranken- bzw. gesetzlich pflegeversichert sind, entrichten aus ihrer Rente Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner. Die Pflegeversicherung übernehmen Rentner allein, die Krankenversicherung zur Hälfte.

Privat krankenversicherte Rentner oder freiwillig Versicherte erhalten auf Antrag einen Zuschuss von ihrer Rentenversicherung.

Allerdings sind nicht nur Renten, sondern auch Beamtenpensionen, Renten der Ärzte, Anwälte, Steuerberater und vieles mehr betroffen. Hierzu gibt es interessante Übersichten.

Rentenbesteuerung

Seit dem 01.01.2005 gilt in Deutschland das Gesetz zur Besteuerung der Altersvorsorge. Auf Grund der demographischen Entwicklung können die staatlichen Systeme die Versorgung allein nicht mehr garantieren.

Schwerpunkt dieser Regelung ist die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“

Mein Tipp:

Steuern und Kranken- bzw. Pflegeversicherungsbeiträge haben auf den ersten Blick negative Auswirkungen. Was „nachgelagerte Besteuerung“ bedeutet und welche Vorteile sie bietet, davon erzähle ich Ihnen in einer anderen Folge.

Fragen Sie uns – Sie können dabei nur gewinnen…

Herzlichst

Ihr

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