41 Fünf sinnvolle Versicherungen für Kinder

Liebe Geldinteressierte,

mit freundlicher Unterstützung und Genehmigung von „Die Versicherer – das Verbraucherportal des GDV – https://www.dieversicherer.de/versicherer nenne ich Ihnen fünf sinnvolle Versicherungen für Kinder.

Quelle: pixabay

Kinder sind aktiv und toben herum. Dabei kann schnell mal etwas zu Bruch gehen – ob die Vase des Nachbarn oder der Unterarm des Kindes. Rund 11 Millionen Kinder benutzen regelmäßig einen der 800.000 Spielplätze in Deutschland. Aber nicht nur Unfälle sollten abgesichert sein, auch Streitigkeiten der Eltern können schnell ins Geld gehen.

Diese 5 Versicherungen sind lt. GDV empfehlenswert:

Die Haftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Eltern haften für ihre Kinder. Es sei denn, die Kinder sind jünger als 7 Jahre. Dann sind sie nämlich nicht deliktfähig. Es sei denn, die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt. Dann haften sie wieder. Und bei Streitigkeiten kann dann wieder eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein.

Kinder sind grundsätzlich über die Haftpflichversicherung der Eltern mitversichert. Auf jeden Fall, wenn sie

  • zur Schule gehen
  • eine erste Ausbildung (Schule oder Studium) machen
  • sie sich in den üblichen Wartezeiten zwischen den Ausbildungsabschnitten befinden

Die private oder gesetzliche Krankenversicherung

In der gesetzlichen KV sind die Kinder über die Eltern mitversichert. Kostenfrei. Ist allerdings der Elternteil mit dem höheren Einkommen privat krankenversichert, braucht das Kind auch eine Private Krankenvollversicherung

Unfallversicherung

Hier ist nicht die Schülerunfallversicherung gemeint. Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit. Hier wird beispielsweise der behindertengerechte Umbau finanziert, sollte ein Kind einen gravierenden Unfall haben. Im übrigen ist eine private Unfallversicherung für die gesamte Familie empfehlenswert

Die Invaliditätsversicherung bei schweren Krankheiten

Bereits ab 3 Jahren können Kinder gegen die Folgen von schweren Krankheiten bzw. gegen den Verlust einer sogenannten Grundfähigkeit (Lesen, Schreiben, Sehen, Hören, Greifen, etc.) mit einer dauerhaften Rente abgesichert werden. Hierzu berichte ich demnächst in einer Extrafolge

Die Rechtsschutzversicherung

Alle minderjährigen Kinder sind über die RSV der Eltern mitversichert. Diese Regelung gilt auch für volljährige Töchter und Söhne, solange sie unverheiratet sind und keinen eigenen Beruf ausüben.

Ausnahme: Hat das Kind ein auf das Kind zugelassenes Auto, braucht es meistens einen eingenen Verkehrsrechtsschutz

Praxistipp

Versicherungen sind kompliziert. Was letzten Endes versichert ist, steht in den Versicherungsbedingungen. Deshalb

Fragen Sie uns – Sie können dabei nur gewinnen…

Herzlichst

Ihr

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