Beitrag Nr.11: Zehn kuriose Urteile rund um den Hund

Liebe Geldinteressierte,

des Menschen bester Freund…wenn der Hund nicht nur spielen will.

Dieser Artikel entstammt mit freundlicher Genehmigung aus dem Verbraucherportal des GDV.

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Von A wie Auffahrunfall bis W wie Wasserschaden: Hunde können eine Menge kaputtmachen. Herrchen oder Frauchen müssen dafür selbst bezahlen – sofern sie keine Hundehalter-Haftpflichtversicherung haben.

Haben wir nicht einen schönen Hund? Natürlich angeleint!!! Eigene Aufnahme

Urteil Nr. 1: Ein Wasserschaden? Ich niemals

Ein Vierbeiner richtete einen enormen Wasserschaden bei den Nachbarn an, indem er den Abfluss eines Waschbeckens mit Klopapier verstopfte und den Wasserhahn aufdrehte. In diesem Fall musste der Halter nicht für den Schaden aufkommen, urteilte ein Gericht. Das sei eine unglückliche Verkettung von Umständen gewesen. (Az: 19 S 1968/99)

Urteil Nr. 2: Treffen sich zwei Vierbeiner, am Ende blutet ein Zweibeiner

Zwei Hundehalter ließen ihren Rottweiler und ihren Schäferhund zusammen spielen. Als sie beiden wieder anleinen wollten, biss der Schäferhund den Besitzer des Rottweilers drei Mal in den Unterschenkel. Das Gericht sprach ihm das volle Schmerzensgeld über 600 Euro zu. (Az.: 4 O 15/98)

Urteil Nr. 3: Hund beißt Tierarzt

Tierhalter haften auch in Abwesenheit für ihre Tiere – wie zum Beispiel bei einer Tier-OP, so das OLG Celle. Allerdings sah das Gericht in diesem Fall auch eine Mitschuld des Tierarztes: Er hätte mit dem Biss nach der OP rechnen müssen. (Az.: 20 U 38/11)

Urteil Nr. 4: Der Unfallverursacher

Verursacht ein Hund einen Verkehrsunfall, muss der Halter in voller Höhe für den Schaden aufkommen. Je nach Konstellation kann auch der Autofahrer in Mithaftung gezogen werden, sofern er nicht nachweisen kann, dass der Unfall unvermeidlich gewesen ist. (Az.: 4 C 108/97)

Urteil Nr. 5: Vorsicht, liegender Hund!

Eine Kundin stürzte in einem Laden über den Vierbeiner, der am Eingang lag. Sie verlangte 15.000 Euro Schmerzensgeld von der Halterin – und bekam es auch. Das Gericht sah hier einen klaren Fall von Tierhalterhaftung. (Az 19 U 96/12)

Urteil Nr. 6: Pension mit Biss

Beißt ein Hund in einer Tierpension einen Betreuer, muss der Hundebesitzer dafür haften. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass in solchen Fällen die Hundebesitzer Schmerzensgeld oder Schadenersatz leisten müssen. Auch während des Aufenthalts in einer Hundepension greift also die Tierhalterhaftung. (Az. 20 U 38/11)

Urteil Nr. 7: Erschreckend

Vor Schreck stürzte eine Passantin, als ein angeleinter Vierbeiner bellend auf sie zurannte. Die Hundehalterin musste dafür haften und der Passantin die Behandlungskosten bezahlen – Leine hin oder her. (Az 13 O 150/11)

Urteil Nr. 8: Nicht erschreckend

Ein Schüler fiel vom Rad und verletzte sich, als er an einem Spaziergänger vorbeifuhr. Der Vierbeiner hatte plötzlich gebellt, der Schüler machte daraufhin eine abrupte Ausweichbewegung. Schmerzensgeld bekommt der Schüler jedoch nicht. Die Schreckreaktion sei in diesem Fall überzogen gewesen, urteilte das Gericht. Er hätte sich nicht richtig auf die Situation eingestellt, beispielsweise steckten in seinen Ohren Kopfhörer mit dröhnender Musik. (Az 12 C 766/13)

Urteil Nr. 9: Haftung im Liegen

Im Campingurlaub fällt eine Frau über den liegenden Hund des befreundeten Ehepaares. Schwere, dauerhafte Verletzungen sind die Folge. Am Ende des Rechtsstreits gesteht das Gericht ihr Schmerzensgeld zu, denn auch für ein liegendes Tier besteht die Gefährdungshaftung. (Az. 19 U 96/12)

Urteil Nr. 10: Es bleibt in der Familie

Wird ein Familienmitglied vom eigenen Hund gebissen, besteht kein Anspruch gegenüber der Hundehaftpflicht. Denn Familienmitglieder gelten in der Regel selbst als Halter, können also keinen Schadenersatz oder Schmerzensgeld geltend machen (Az. 4 U 420/09).

Thema: Hundehaftpflicht, Tierarztversicherung….

Fragen Sie uns – Sie können dabei nur gewinnen…

Herzlichst

Ihr

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